@You
Aus Nachrichtendienstlicher Seite solltet Ihr bei der Speziefischen Suche (Ihr werdet wissen was ich meine); die in der Bildervorschau von Minderjährigen Umgehen und nicht anklicken. Wenn Ihr eine Seite Findet, also nicht in der Suchmaschine Bilder; so seid Ihr nach StGB §138 zur Meldung verpflichtet. Die einzelnen Bilder muss man nicht umbedingt melden, denn viele Jugendliche veröffentlichen auch Selbst was so wirklich niemand unter Kontrolle hat, wenn Ihr aber auf Verdächtige Websiten Stößt müssen Diese gesetzlich gemeldet werden. Die benutzen meist einen verkrüpteten Link, das heist nachdem Ihr die WebsiteAdresse geöffnet habt und kopiert, solltet Ihr ein TextDukument von Windows öffnen und den Link erst einmal in das Texdokument einfügen, nochmals kopieren und erst dann via e-mail oder über das Kontaktformular ans BundesKriminalAmt oder den Bundesnachrichtendienst senden.
LomenDix