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    Künstlername wurde von Firma benutzt

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    • Shreenidhi
      Shreenidhi HOFA-College Student zuletzt editiert von

      Hallo!


      ich habe eine rechtliche frage und Schwierigkeiten aus meinen google Recherchen schlau zu werden.

      ich habe 2023 einen YouTube channel mit meinem gewünschten Namen erstellt. Ich wollte ihn noch nicht vollwertig aufbauen, sondern erst mal den Namen sichern, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben war. Habe aber 2 Musikvideos von mir unter diesem Namen hochgeladen.

      Jetzt würde ich gerne mit dem Ausbau des Projektes beginnen, habe aber bemerkt, dass in der Zwischenzeit eine andere Firma (eine indische Bekleidungsfirma) den Namen nach mir benutzt hat und eine Website erstellt hat. Diese Firma hat aber keinerlei Produkte auf der Seite hochgeladen, sondern benutzt nur den Namen mit .com als Website Adresse. 

      Meine Überlegung ist, dass ich den Namen nachweislich durch den Youtube Channel als erster benutzt habe und mein Impuls ist nun schnell zu handeln und eine Website mit dem Namen zu erstellen mit .org als Website Adresse. Der Name bedeutet mir unglaublich viel und ich sehe das nicht so ein.. Ist das in Ordnung? Gibt es da rechtliche Bedenken?

      Die Firma ist seit längerem Online und hat nichts auf der Website (nicht einmal Text, Fotos, Produkte..). 

      Bei mir steht nun ein großes Festival an zu dem ich vor ein paar Tagen eingeladen wurde und muss in ein paar Tagen bescheid geben welchen Namen ich nun benutzen soll. Könnte mir jemand, der sich auskennt weiterhelfen diesbezüglich?

      Wäre eine große Hilfe, vielen Dank!

      Shreenidhi

      Yehudi Melanie__ 2 Antworten Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
      • Yehudi
        Yehudi HOFA-College Student @Shreenidhi zuletzt editiert von

        @shreenidhi Du benutzt den Namen als Künstlernamen, die Firma als Firmennamen. Ich würde mal gucken ob der Name von der Firma geschützt ist. Wenn die Firma sich den Namen hat schützen lassen sieht es schlecht aus.

        Du kannst in Deutschland Deinen künstlernamen eintragen lassen, dazu musst Du aber Belege über Deine Künstlertätigkeit haben, ganz genau weiß ich aber nicht wie das geht. Das beste wäre Du hast den Namen in der Geburtsurkunde stehen.

        1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
        • LomenDix
          LomenDix HOFA-College Student zuletzt editiert von

          @ Shreenidhi 

          Bei der Ausweis Dienst Stelle, kannst Du deinen Künstlernamen beim Rathaus sichern lassen und auf dem Ausweis vermerken oder angeben lassen, dann darf niemand den KünstlerNamen außer Dir nutzen. Du musst ein Künstler sein bei dem man Karriere vermutet. Denn bei meinem Künstlernamen was das ungefähr ähnlich. Das Problem im Moment, wenn ein Fan deinen Namen im Internet sucht, findet er erst mal nicht Dich sondern die blöde Website. Das heist damit die  Fans zu deinen Namen fündig werden im Internet, sollten auch deine Aktivitäten anhalten, Erneuerungen der Website, regelmäßig neue Bilder (pic.´s) posten, etc. Auch bei Facebook usw. würde ich den KünstlerNamen alsbald sichern.

          Trotztdem Sichere Dir gleich eine/oder die nächste WebAdresse mit dem Dir vorschwebenden Namen, wenn die nächste Option auch flööten geht ist so ist der Schaden umso größer. Da es sich hier um ein Nutzungsrecht/Umgangsrecht handelt solltest Du einen Anwalt aufsuchen, aber mindestens im Internet suchen oder Nachlesen (also reinarbeiten und/oder Kollegen fragen). Sowie auch einen IT-ler befragen. Du kannst dem Betreiber der Website auch vertraglich die Website abkaufen oder von diesem mieten. Falls es zum Prozess kommt viel Glück...

          LomenDix

          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
          • Melanie__
            Melanie__ HOFA-College Student @Shreenidhi zuletzt editiert von

            @shreenidhi

            Hallo

            ja das kenne ich habe letztes Jahr mein Unternehmen gegründet und die .com Domain war irgendwo in Asien geparkt nicht benutzt aber zum verkauf angeboten über den Normalen verkauf wären das gerade einmal 45 Euro gewesen und die wollten 8000 Euro. Bin ich nicht bereit zu bezahlen vor allem da ich noch andere wollte die at oder de Domains bekommt man eh nur wenn man in der EU ist.

            Kleidung und Musikalische Darbietungen sind soweit mir bekannt andere Handelsklassen und damit sollte das gehen so wie sich das Apple einmal vorgestellt hat geht nicht als IT Firma kann man kein Kaffee auf Unterlassung klagen weil die sich irgendwas mit I einfallen haben lassen. Hier bitte einen Anwalt zu Rate ziehen.

            Wichtig ist für dich schaue das du möglichst alles anmeldest also Insta, Facebook, Twitter/X, Youtube ..... und auch ab und an Posten. Facebook war da bei mir als Firma auch ganz komisch haben mir geschrieben das ich nicht diese Firma besitze und eine Betrügerin bin (ein Kaffee in Neuseeland hat den selben Namen). Hat etwas gedauert ihnen zu erklären was Handelsklassen sind und dann hat es geklappt sie wollten mich aber erst lebenslang rauswerfen (auch nicht angenehm aber eine Kopie des Firmenbuch Auszuges mit meiner UID war dann doch ein gutes Argument).

            Yehudi 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
            • Yehudi
              Yehudi HOFA-College Student @Melanie__ zuletzt editiert von

              @melanie__ Stimmt da ist was das Wenn Du Künstler oder Firmenbesitzer etc. bist, dann darf jemand, der das nicht besitzt nicht halten. Wie das im Detail ist weiß ein Anwalt besser.

              1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
              • Shreenidhi
                Shreenidhi HOFA-College Student zuletzt editiert von

                Danke euch allen für die Nachrichten und auch Erfahrungsberichte!!!

                1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
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